Energieeffizient

IHR ENERGIEAUSWEIS FÜR SALZBURG UND GANZ ÖSTERREICH

1. Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis oder der „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ ist, vereinfacht gesagt, der Typenschein eines Hauses, ein Dokument, das gemäß EU-Gebäuderichtlinien Angaben über folgende Eigenschaften einer Immobilie enthält:

  • Heizwärmebedarf in kWh (Öl-, Gas-, Pellets-, Stückholz-, Strombedarf)
  • Heizleistung in kW (Heizkesselauslegung ohne Warmwasserbedarf) bei der ortsüblichen tiefsten Normtemperatur (z.B. –15° Celsius)
  • Energieeinsparungsmöglichkeiten  (erforderliche Dämmmaßnahmen)

Dadurch wird letztendlich die Beurteilung der thermischen Qualität einer Immobilie ermöglicht, vereinfacht gesagt: wie hoch der Heizkostenaufwand in kWh pro m² Bruttogeschoßfläche sein wird. 1 Liter Heizöl = ca. 10 kWh, 1 m³ Erdgas ist ca. 10 kWh, 1 kg Holz ist ca. 30 kWh. Ein wichtiger Wert für die Käufer oder Mieter einer Immobilie.

Der Energieausweis muss den Aussteller, den Tag der Ausstellung und die Gültigkeit (max. 10 Jahre) beinhalten. Ein Energieausweis muss von qualifizierten, befugten Personen ausgestellt werden – wir übernehmen das gerne für Sie!

 

Qualifizierte Energieausweis-Berechnung für Salzburg und ganz Österreich

Energieausweis erstellen lassen

2. Welche Unterlagen werden für die Energieausweis-Berechnung benötigt?

Ihr Energieausweis-Berechner benötigt folgende Unterlagen, um den Energieausweis ausstellen zu können. Grundsätzlich benötigen wir für die Berechnung einen Bau- oder Einreichplan sowie die Bauteilbeschreibungen der Decken- und Wandaufbauten:

  • Bau- oder Einreichplan mit Grundrissen, Gebäudeschnitten und Fenstergrößen
  • Baubeschreibung der Decken-, Wandaufbauten und der Fenster
  • Energieträger, Warmwasserbereitung (Boilergröße) und Alter der Heizungsanlage
  • Alter des Gebäudes, Kollaudierungsdatum oder Bezugsdatum
  • Heizkörperheizung oder Fußbodenheizung

3. Wie hoch sind die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises?

Abhängig von der Größe (Bruttogeschoßfläche), dem Umfang der Berechnung und den vorliegenden Unterlagen sowie der erforderlichen Vor-Ort-Besichtigung ergibt sich der Preis für einen Energieausweis. Der Preisspiegel beginnt bei ca. € 495,00 brutto (inklusive MwSt.), abhängig von der Bruttogeschoßfläche und der Dachgeschoßform. Gerne lasse ich Ihnen eine Richtpreisliste zukommen.

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Energieausweis Vorlage

Nach einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung kann ich Ihnen auch gerne ein persönliches Angebot unterbreiten.

Im Anschluss an die Vor-Ort-Besichtigung sollte unbedingt eine Energieberatung stattfinden, um die daraus ersichtlichen Einsparpotentiale herauszuarbeiten und über die derzeit gültigen Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen zu informieren.

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei uns – gerne können Sie telefonisch unter 0664 341 37 45 Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren!

 

Details zur Energieausweisvorlage:

Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis „rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung“ vorlegen, damit Interessenten genügend Zeit haben, ihn in ihre Entscheidung einzubeziehen. Ausgehändigt werden muss der Energieausweis nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss. Der Käufer bzw. Mieter kann dies nun auch – nach Ablauf der 14-tägigen Frist und vorheriger Aufforderung – gerichtlich einklagen oder selbst einen Energieausweis erstellen lassen und die Kosten dafür gegen den Verkäufer oder Vermieter klagsweise geltend machen.

Die älteren, bereits erstellten Energieausweise behalten auf die Dauer von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum weiterhin ihre Gültigkeit. Da der alte Energieausweis jedoch noch keinen Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) enthält, reicht es aus, in den Inseraten lediglich den Heizwärmebedarf (HWB) auszuweisen. Werden diese Werte nicht angegeben, begehen die Genannten eine Verwaltungsübertretung und müssen mit einer Geldstrafe von bis zu € 1.450,00 rechnen.

Neu ist auch, dass denkmalgeschützte Gebäude einen Energieausweis benötigen.

 

Energieausweis und Wohnungseigentum:

Viele Wohnungseigentümer haben beschlossen, nicht sofort einen Energieausweis erstellen zu lassen. Eine Information an die Eigentümer über die geänderten Bestimmungen (Verwaltungsstrafen, Hinweispflicht in Inseraten…) wird hier vor allem durch die Immobilienverwalter erfolgen. Gegebenenfalls muss der Beschluss in der nächsten Eigentümerversammlung revidiert werden.

 

Ausgenommen von der Energieausweis-Vorlageverpflichtung bei Verkauf oder Vermietung sind nur folgende Gebäudekategorien:

  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden
  • Der Verkauf von abbruchreifen Immobilien (hier muss schon in der Verkaufsanzeige darauf hingewiesen werden, dass ein Gebäude abbruchreif ist und im Kaufvertrag der Abbruch durch den neuen Eigentümer binnen drei Jahren vorgesehen ist)
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit geplanter Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren
  • Gebäude, die ausschließlich für Gottesdienste und religiöse Zwecke genutzt werden
  • Industrieanlagen, Werkstätten und Landwirtschaftsgebäude, bei denen der Großteil der erforderlichen Energie für das Innenraumklima durch Abwärme selbst erzeugt wird
  • Wohngebäude, die nur zeitlich begrenzt benutzt werden können und deren Energiebedarf wegen dieser Einschränkung unter einem Viertel des Energiebedarfes bei ganzjähriger Nutzung liegt
  • Frei stehende Gebäude mit weniger als 50m² Nutzfläche

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