Herzlich willkommen auf der Seite für Energieausweis-Berechnung in ganz Österreich und Energieberatung im Bundesland Salzburg: Ingenieurbüro Leopolder
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... stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Hier gebe ich Ihnen einen ersten Einblick. Über detaillierte Fragen zu diesem Thema berate ich Sie auf Wunsch persönlich bzw. per Mail - kompetent, kostenlos und produktneutral.
Energieausweispflicht bei fast allen Förderungen, wie Landes-, Bundes- und Gemeindeförderungen:
Das neue Energieausweisvorlagegesetz 2012 (EAVG)
Mit der Änderung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) am 1. Dezember 2012 muss bei Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden und Gebäudeteilen (bei Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) dem Mieter verpflichtend ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden (seit 01.01.2009 ist das bereits geltende Rechtslage).
Informationspflicht schon in den Immobilienanzeigen
Neu ist auch die Verpflichtung von Verkäufern, Vermietern und Immobilienmaklern, bereits in den Immobilienanzeigen in Zeitungs- oder Internetseiten, d.h. in Print- und Online-Medien und Werbedokumenten, den
anzugeben.
Beispiel: „HWB 55, fGEE 1,75“, um den Heizkostenaufwand pro m² Bruttogeschoßfläche und Jahr (z.B. HWB = 55 kWh/m²a und fGEE = 1,75 d.h. Klasse B fGEE ist kleiner 1,75) anzugeben.
Klasse A++ fGEE < 0,55 Neubau
Klasse A+ fGEE < 0,70 Neubau und sehr gut gedämmtes und saniertes Gebäude
Klasse A fGEE < 0,85 saniertes gedämmtes Gebäude
Klasse B fGEE < 1,00 saniertes gedämmtes Gebäude
Klasse C fGEE < 1,75 saniertes gedämmtes Gebäude vor ca. 20 Jahren
Klasse D fGEE < 2,50 saniertes gering gedämmtes Gebäude vor ca. 30 Jahren
Klasse E fGEE < 3,25 nicht gedämmtes Gebäude
Klasse F fGEE < 4,00 nicht gedämmtes Gebäude
Klasse G fGEE > 4,00 nicht gedämmtes Gebäude
Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007)
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